Baustellen Sicherheit
Sicherheitskoordination für Ihre Baustelle
Ist ein gesonderter Aspekt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Voraussetzung hierfür ist eine Ausbildung zum
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator. Die rechtliche Grundlage für diese Tätigkeit ist in der BaustellV §3
verankert.
Absatz 1: „Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere
geeignete
Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des
Koordinators
selbst wahrnehmen“ Im Rahmen dieser Tätigkeit können folgende Leistungen angeboten werden:
- Planungsphase:
- Übermittlung einer Vorankündigung an die zuständige Behörde
- Definition und Koordination von Sicherheitsmaßnahmen
- Erstellung Ihres Sicherheits-, und Gesundheitsschutzplans
- Koordination mit Behörden und Berufsgenossenschaften
- Vorbereitung und Bereitstellung von weiterführenden Unterlagen
- Ausführungsphase:
- Regelmäßige Baustellenbegehungen zur Kontrolle der Vorgaben Ihres.
- Sicherheits-, und Gesundheitsschutzplans.
- Feststellung und Protokollierung von sicherheitsrelevanten Mängeln mit praktischen Lösungsvorschlägen.
- Fortlaufende Aktualisierung Ihres Sicherheits-, und Gesundheitsschutzplans.
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